Impressum - AGB´s
areabiking
Roland Winkler-Elsinger
Joseph-Seifried-Strasse 4
D-80995 München
info(at)areabiking.de
Tel (0049) 089-35465537
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Veranstalter: Roland Winkler-Elsinger, Joseph-Seifried-Str.4, 80995 München
Die Veranstaltungen sind sorgfältig organisiert und alle für den Erfolg der Touren notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch verbindliche rechtliche Regeln, welche nachfolgend aufgeführt sind. Diese sollten vor der Anmeldung zu einer Tour gelesen werden, denn sie werden Bestandteil des Vertrages.
Anmeldung:
Die Anmeldung kann persönlich, per Email, Brief oder durch Dritte erfolgen.Der Teilnahmepreis ist von den Kunden vor Tourbeginn in bar oder durch Überweisung zu entrichten. Bei Gruppentouren können vertraglich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
Die Gebühr wird 8 Tage vor dem Beginn der Tour fällig. Bei Buchung innerhalb dieser Frist wird die Gebühr sofort fällig.
Ein Vertragsabschluss des Kunden mit dem Veranstalter: areabiking Roland Winkler-Elsinger kommt nach Annahme der Reservierung des Teilnehmers durch den Veranstalter zustande.
Leistungen:
Die Start- und Endpunkte der jeweiligen Tour werden vom Veranstalter festgelegt.
Die Angaben zu körperlichen Anforderungen, Durchschnittsgeschwindigkeiten und Dauer der Tour erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Einflüsse wie z.B. Witterungsbedingungen stark beeinflusst werden können.
Die Route der Tour wird entsprechend den aktuellen Bedingungen, betrieblichen Erfordernissen und unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften für jede Veranstaltung gesondert und bei Bedarf während der Fahrt neu festgelegt. Eventuelle Sicherheitsvorkehrungen werden Ihnen erläutert und sind unbedingt einzuhalten.Die endgültige Entscheidung trifft der Guide vor Ort.
Das Honorar für die Tour ist bei Abbruch der Tour in voller Höhe zu entrichten. Weitere nicht beanspruchte Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie noch storniert werden können. Einen Anspruch auf Schadenersatz hat der Teilnehmer nicht.
In der Leistung nicht enthalten sind alle übrigen Leistungen wie die An- und Abreise zum/vom Ziel- bzw. Endpunkt, die Versorgung der Teilnehmer mit Essen und Getränken sowie Eintrittsgelder bzw. Nutzungsentgelte für Sehenswürdigkeiten.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
Bei Ausfall des Veranstaltungsleiters, bei wetterbedingten Sicherheitsbedenken und bei geänderten gesetzlichen Bestimmungen im Tourgebiet ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Touren können in diesem Fall bis 3 Tage vor Beginn abgesagt werden. Selbstverständlich wird die Veranstaltungsgebühr dann in voller Höhe zurück erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Wir versuchen in unseren Beschreibungen die Anforderungen an die Teilnehmer möglichst genau zu beschreiben. Bitte lesen Sie die Anforderungen genau durch! Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor Teilnehmer die den Anforderungen nicht gewachsen sind, von der Tour auszuschließen. Festgestellte, sicherheitsrelevante Mängel an mitgebrachtem Material können ebenfalls zu Tourausschluss führen.
Wird die Tour wegen Verletzung/Krankheit etc. abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises.
Haftungsbeschränkung:
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an den Veranstaltungen teil. Er ist selbst dafür verantwortlich, dass von ihm alle tangierenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten bzw. erfüllt werden.
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Gewährleistung:
Die Gewährleistung bei Mängeln richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Teilnehmer hat das Vorliegen eines Mangels unverzüglich dem Guide vor Ort anzuzeigen. Vor Kündigung des Vertrages infolge einer erheblichen Beeinträchtigung durch den Mangel muss er unter Setzung einer angemessen Frist Abhilfe verlangen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so sind Minderung und vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Ansprüche der o.g. Art sind gegenüber dem Veranstalter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Tour geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert worden ist. Die o.g. Ansprüche verjähren in sechs Monaten ab dem Tag, an dem die Tour dem Vertrag nach enden sollte.
Unwirksamkeit:Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.